Muster 11: Hausrecht und Vereinsveranstaltungen

§ X Vereinsveranstaltungen

Der Verein kann für Vereinsveranstaltungen und die Nutzung seiner Einrichtungen Verhaltensregeln erlassen.

Das Zeigen von Symbolen, Kennzeichen oder Darstellungen kann untersagt werden, soweit dies zur Wahrung der Sicherheit, Ordnung oder der in der Satzung festgelegten Vereinsgrundsätze erforderlich ist.

Die Ausübung des Hausrechts richtet sich nach den Beschlüssen der zuständigen Vereinsorgane.

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