Muster 14: Anhörungsrecht
§ X Anhörung
Vor der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme oder vor einem Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Stellungnahme kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
§ X Anhörung
Vor der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme oder vor einem Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Stellungnahme kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Schützen im Dialog
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60529 Frankfurt am Main
Telefon: 069 935222-0
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